Italienische Gesetze, die für Urlauber wichtig sind

Italiens mediterrane Lebensart, Sonne und Meer und Kultur ziehen noch immer viele deutsche Urlauber ins Land. Manche Dinge sind im „lockeren“ Italien allerdings streng geregelt. Es gibt einige italienische Gesetze, die für Urlauber wichtig sind. Einige möchten wir Ihnen kurz vorstellen.

In Italien mit dem Auto unterwegs

Grundsätzlich ähneln italienische Verkehrsschilder den deutschen. Das erleichtert die Orientierung. Trotzdem gibt es im Straßenverkehr einige italienische Gesetze, die für Urlauber wissenswert sind:

  • Fahren Sie immer mit Abblendlicht!
  • Besorgen Sie sich eine gelbe Pannenweste! Bei einer Panne müssen Sie diese Weste anlegen!
  • Höchstgeschwindigkeit auf den italienischen Staatsstraßen: 90 km/h,
    auf der Autobahn 130 km/h
  • Innerstädtisch ist das Parken an schwarz/gelb markierten Bordsteinen verboten!
  • Gurtpflicht für Hunde! Verstöße dagegen können richtig teuer werden.

Kleine Tücken in Italiens Strandleben

Um Geld in die kommunalen Kassen zu bringen, ist den Gemeinden gestattet, regional gültige Verordnungen zur Regelung des öffentlichen Lebens zu erlassen. Hier einige italienische Gesetze, die auch für Urlauber wichtig sind:

  • In einigen Regionen – u. a. in der Region Venedig – dürfen am Strand keine Sandburgen gebaut werden.
  • Ihre Haustiere dürfen Sie nicht an normale Badestrände mitnehmen. Nutzen Sie dazu ausgewiesene Hundebadestrände.

Hier finden Sie noch einige Tipps, was Camper in Italien beachten müssen.

Öffentliches Leben und Finanzen

Sightseeing, Shopping und durch die alten Städte flanieren – Italien bietet in dieser Hinsicht viel Interessantes, aber auch hier gibt es einige italienische Gesetze, die für Urlauber zu beachten sind:

  • Für Ihre Italienreise brauchen Sie eine EC-Karte oder Kreditkarte: Rechnungen für Unterkunft und Mietwagen, die 1000 Euro überschreiten, dürfen nicht in bar bezahlt werden. Hier finden Sie weitere Reiseinfos.
  • Kein Imbissverzehr auf den Treppen vor Sehenswürdigkeiten: Es drohen Geldstrafen bis zu
    500 Euro.
  • Auch bei heißem Wetter ist das Baden in öffentlichen Springbrunnen verboten!

Gesetze für Langzeiturlauber in Italien

Wenn Sie einen längeren Aufenthalt in Italien planen, ist nichts Besonderes zu beachten. Durch die Öffnung der innereuropäischen Grenzen ist keine Aufenthaltserlaubnis notwendig. Auch eine Meldepflicht besteht nicht. Sie können also problemlos einen Langzeiturlaub in Italien antreten. Attraktive Angebote finden Sie bei Travelshop-24.

Im Zweifel lieber fragen

Für einen unbeschwerten Italien-Urlaub fragen Sie am besten im Zielort nach besonderen regionalen Regelungen, damit Sie sich darauf einstellen können. Sonst kann Ihre Reise unter Umständen unerwartet teuer werden. Wir wünschen Ihnen auf jeden Fall einen geruhsamen Urlaub!

Weitere Infos finden Sie hier: